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zu Fuß - Unter den Linden – Fußnoten zu einem Prachtboulevard
 

Art. 23 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutsch-land lautete seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes bis zu seiner Aufhebung durch das Einigungsvertragsgesetz vom 23.09.1990 (BGBl II 885) wie folgt: "Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Ham-burg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."
Art. 146 (alte Fassung): „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfas-sung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
„Es gibt zu unserer Politik keine Alternative" ist ein Satz, der gebetsmühlenartig vom politischen Establishment wieder und wieder im Munde geführt wird. Wird er deswegen wahr? Wie war das mit der deutschen Einheit? Am 31.8. jährt sich die Unter-zeichnung des Einigungsvertrages im Berliner Kron-prinzenpalais zum 20. Mal. Der Vertrag gab Art. 23 den Vorzug. Am Jahrestag  gedenken wir der Geschichte in Geschichtchen zwischen Pariser Platz und Schlossbrücke. 

Treff: Akademie der Künste, Pariser Platz 4       

Termin: 19 Uhr am 31.8. (Di)

 

Mobil (01 52) 08 28 86 98
oder unter
Telefon: (0 30) 29 36 73 16

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